Flugverspätung: Entschädigung
für Sie in HAMBURG

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung steht Reisenden bei einer Flugverspätung unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Oftmals kommen Betroffene aber nicht ohne professionelle Unterstützung an ihr Geld. Nutzen Sie in Hamburg die Expertise unserer Top-Anwälte für Reiserecht. 

Wir kümmern uns bei einer Flugverspätung um Ihre Entschädigung:

  • Bundesweite Vertretung, auch in Hamburg
  • Fachkundige Rechtsberatung 
  • Langjährige Erfahrung: über 10.000 Fälle
  • Schnelle Terminvergabe

Verspätete Flüge gehören an den meisten Flughäfen zum Alltag. Viele Reisende wissen dabei gar nicht, dass ihnen für eine Flugverspätung eine Entschädigung zusteht. Als Kanzlei für Reiserecht sind wir auf die Fluggastentschädigung spezialisiert. Sie wollten ab Hamburg fliegen, sind aber mindestens drei Stunden zu spät am Ziel angekommen, obwohl Sie pünktlich vor Ort waren? Dann prüfen wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, welche Entschädigung bei Flugverspätung oder sogar Flugausfall Ihnen zusteht und beraten Sie gerne auch zu weiteren Themen des Schadensersatzes im Reiserecht. 

Auch zum Thema Schadensersatz für Pauschalreisen, Verspätung wegen Unwetter, Fluggastrecht bei Streik oder Reiserücktrittsrecht berät Sie unser kompetentes Team persönlich sowie professionell und vertritt Sie loyal in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.

Um bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung zu bekommen, muss der Flug innerhalb der EU – beispielsweise in Hamburg – gestartet sei, der Zielflughafen innerhalb der EU liegen oder die Airline Ihren Sitz in einem EU-Land haben. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wann Ihnen bei einer Flugverspätung welche Entschädigung in Hamburg zusteht? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Ersteinschätzung nutzen!

 

Flugverspätung: Ihre Rechte für Flüge ab Hamburg

Wenn Sie für eine Flugverspätung von über drei Stunden Ihr Recht auf Entschädigung einfordern, weil Sie zu spät in Hamburg gestartet sind, wird Ihnen die Zahlung häufig erst einmal verweigert. Die Airlines sind sprichwörtlich sehr sparsam damit, berechtigte Zahlungen auch zu leisten. Häufig berufen sich die Airlines darauf, dass sie die Flugverspätung nicht zu verantworten haben. Wir prüfen, ob dies wirklich rechtens ist. 

Mehr erfahren!

Was besagt das Fluggastrecht bei einer Verspätung ab Hamburg? Unsere Anwälte beraten Sie gerne. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung sehen wir uns den Sachverhalt genau an und können Ihnen eine erste Prognose geben, ob Sie bei der Flugverspätung eine Entschädigung erwarten dürfen. Im Falle des Falles bieten wir Ihnen auch eine gerichtliche Vertretung in Hamburg an. 

Das sind die Leistungen unserer Advocatur: 

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Beratung zu allen Themen im Reiserecht 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung 
  • Durchsetzung von Rechten aus einer Klage