Flugverspätung: Entschädigung
für Sie in BERLIN

 

Sie haben einen wichtigen beruflichen Termin oder freuen sich auf Ihren Urlaub – doch eine Flugverspätung kommt dazwischen und zieht nicht selten weitere Konsequenzen nach sich. Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug in Berlin zu. Wir prüfen Ihre Ansprüche. 

Nutzen Sie die Expertise unserer Kanzlei für Reiserecht: 

  • Kanzlei für Reise- und Luftverkehrsrecht
  • Mehr als 30 Jahre Erfahrung 
  • Über 25.000 abgeschlossene Fälle
  • Bundesweite Vertretung von Mandanten

Sie ist oftmals nicht nur ärgerlich, sondern auch mit persönlichen oder beruflichen Konsequenzen verbunden: Eine Flugverspätung. Die gute Nachricht: Sie haben Anspruch auf Entschädigung bzw. Erstattung, wenn Ihr Flug in Berlin mindestens drei Stunden Verspätung hat oder sogar komplett ausgefallen ist. Um allerdings für die Flugverspätung eine Entschädigung geltend zu machen, müssen Sie sich aktiv mit der Airline in Verbindung setzen, die zu spät gestartet ist. Und genau da liegt das Problem: Die meisten Airlines wehren eine Entschädigung bei Flugverspätung oder gar Flugausfall vehement ab. 

Unser Kanzlei-Team ist auf Schadensersatz im Reiserecht spezialisiert und kümmert sich darum, Ihr Fluggastrecht bei einer Verspätung in Berlin für Sie durchzusetzen. Das gilt beispielsweise auch bei Pauschalreisen sowie bei Verspätungen wegen Unwetter oder Streik. Auch bei Fragen zum Reiserücktrittsrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere spezialisierten Anwälte geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

Flug:

Bei Verspätung Geld zurück in Berlin

Es ist das eine, Recht zu haben, aber das andere, dieses Recht auch durchzusetzen. Hatte Ihr Flug eine erhebliche Verspätung? Dann helfen wir Ihnen gerne dabei, für die Flugverspätung Ihr Geld zurück zu fordern und eine angemessene Entschädigung in Berlin zu bekommen. 

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden entsteht ein Anrecht auf eine Entschädigung. Wir vertreten Sie als Kanzlei in Berlin und deutschlandweit bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Die EU-Fluggastrechteverordnung, die bei einer Flugverspätung greift, regelt die Höhe der Entschädigung, die Ihnen in Berlin bzw. in einem EU-Mitgliedsstaat gezahlt wird. Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 Kilometer bekommen Sie bis zu 250 Euro für einen verspäteten Flug, bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer sind es bis zu 600 Euro. 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren individuellen Fall ausführlich besprechen können. Zögern Sie bei einer Flugverspätung nicht, sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Entschädigung für Sie in Berlin geltend machen können.

Das sind unsere Leistungen für Sie: 

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Umfassende Beratung
  • Prüfung Ihrer Ansprüche
  • Vertretung außergerichtlich und vor Gericht