Reiserücktritt wegen PANDEMIE:
Ihre Rechte als Reisender

Rechtfertigt die bloße Furcht vor einer Pandemie einen Reiserücktritt? Welche Rechte habe ich bei einer Ansteckung oder verhängter Quarantäne? Bekomme ich mein Geld für die bereits gebuchte Pauschalreise zurück?

Auf unserer Website können Sie außerdem unter „Aktuelles“ alle wissenswerten News aus der Reise- und Tourismusbranche nachlesen. Gerne unterstützen wir Sie darüber hinaus und stellen Ihnen unsere Fachexpertise zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie stets bedarfsgerecht und loyal zu akuten Themen wie zum Beispiel Reiserücktritt oder Reisemangel und wahren Ihre Rechte gegenüber Reiseveranstaltern, Kreuzfahrtreedereien oder Fluggesellschaften.

Die Anwaltskanzlei ADVOCATUR Wiesbaden hat sich auf das gesamte Reiserecht spezialisiert. Unser Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel ist langjähriger Experte für Reise- und Luftverkehrsrecht und Pionier im Durchsetzen von Reiseansprüchen. Schildern Sie ihm Ihren konkreten Sachverhalt oder den Grund, weswegen Sie einen Reiserücktritt anstreben, und unser Anwalt erörtert mit Ihnen Ihre Rechte sowie Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Reisewarnung: Welche Rechte gelten, wenn Sie einen Urlaub nicht antreten können oder wollen?

Ob eine Reisewarnung oder ein -hinweis einen Reiserücktritt rechtfertigen, hängt von den Umständen im jeweiligen Reiseland ab. Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Anzahlungen oder Restzahlungen müssen beispielsweise nur dann geleistet werden, wenn abzusehen ist, dass Ihre Reise auch tatsächlich durchgeführt werden kann. Lassen Sie sich beraten!

Sie können oder wollen Ihre Reise aufgrund einer akuten Reisewarnung nicht antreten? Lassen Sie sich von uns umfassend zu den Themen Reiserücktritt wegen Corona und Rechte von Reisenden beraten:

  • Kompetente Rechtsberatung
  • Loyale Vertretung (bundesweit)
  • Spezialisierung auf das gesamte Reiserecht
  • Fokus auf der Durchsetzung von Reiseansprüchen
  • Umfangreiche Erfahrungen mit mehr als 20.000 Fällen
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Zeitnahe Terminvereinbarung
  • Kostenlose Ersteinschätzung

 

Stornokosten für geplatzte Reise aufgrund EINER PANDEMIE

Ob Sie eine geplante Reise kostenlos stornieren können, hängt davon ab, ob Sie sich für eine Pauschalreise entscheiden haben oder Flug und Hotel einzeln gebucht haben. Individualreisende, die mehrere Rechtsverhältnisse etwa mit einer Fluggesellschaft, einem Hotelbetreiber und einer Autovermietung eingehen, müssen bei Reiserücktritt Ihre Ansprüche bei jeder Partei anmelden und versuchen, ihre Rechte dort durchsetzen. Bei Reiserücktritt oder Problemen wie Mängeln ist für Pauschalurlauber der Reiseveranstalter zentraler Ansprechpartner, gegenüber dem Rechte und Ansprüche durchgesetzt werden können.

In folgenden Fällen entstehen keine Stornokosten beim Canceln einer pauschal gebuchten Reise:

  • Ein Reiserücktritt mit Recht auf kostenfreies Stornieren ist möglich, wenn in Ihrem Urlaubsland sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, zum Beispiel Krankheiten wie COVID-19. Für Risikogebiete spricht das Auswärtige Amt automatisch Reisewarnungen aus, damit Sie rechtzeitig informiert sind.
  • Wenn Ihnen im Reiseland eine Quarantäne droht, können Sie unserer Auffassung nach ebenfalls ohne Stornokosten von der Reise zurücktreten.
  • Auch andere Einschränkungen im Urlaubsland können unter Umständen einen Reiserücktritt rechtfertigen. Wir prüfen gerne weitere Umstände und erörtern Ihre Rechte in einem persönlichen Gespräch.

Wenn Sie wegen einer geplanten Reise verunsichert sind und lieber stornieren möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir prüfen für Sie, ob Sie ohne das Bezahlen von Stornokosten aus dem Vertrag für die Reise austreten können.

 

Beherbergungsverbot: Diese Reiserücktritt-Rechte haben Sie

Gilt in Ihrer Urlaubsregion oder Ihrem Reiseland ein Beherbergungsverbot, können Sie nach unserer Auffassung Ihre Buchung kostenfrei stornieren. Der Reiseveranstalter, Hotelbetreiber oder Vermieter einer Ferienwohnung darf in diesem Fall seine vertraglich vereinbarte Leistung schließlich nicht erbringen. Herrscht in Ihrem Urlaubsland allerdings ein Einreiseverbot, gestaltet sich die Situation schwieriger. Unser Anwalt hilft Ihnen aber auch hier bei einem Reiserücktritt und vertritt Ihre Rechte gewissenhaft.