Entschädigung Flugverspätung:
Welche Rechte hat der Fluggast?

Die Fluggastrechte sehen vor, dass Ihnen eine Entschädigung bei einer Flugverspätung zusteht. Der Anwalt für Flugrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und unterstützt Sie mit umfassendem Service.

Flugverspätungen sind ärgerlich und es ist nicht leicht, die gesetzlichen Fluggastrechte durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Fluggesellschaften weigern, eine Entschädigung bei einer Flugverspätung zu zahlen und Ihre berechtigten Ansprüche entweder ignoriert oder sogar abgelehnt werden. Mit unserer Unterstützung setzen Sie Ihre Rechte durch. Nutzen Sie diese Möglichkeit und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Nutzen Sie die Unterstützung des Anwalts für Reiserecht, um eine Entschädigung bei einer Flugverspätung geltend zu machen:

  • Kompetente Rechtsvertretung
  • Umfassende Beratung
  • Auf Reiserecht spezialisierte Kanzlei
  • Umfangreiche Erfahrungen mit mehr als 20.000 Fällen
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Zeitnahe Terminvereinbarung
  • Bundesweite Vertretung
  • Kostenlose Ersteinschätzung​

 

Fluggastrechte bei einer Verspätung

Die gesetzliche Festlegung der Fluggastrechte bei einer Verspätung ist noch sehr jung. Erst im Februar 2004 wurde die aktuell gültige Fluggastrechte-Verordnung vom Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat verabschiedet. 2005 trat die Verordnung in Kraft und seitdem sind die Rechte auf Entschädigung bei einer Flugverspätung geregelt. Dennoch weigern sich viele Airlines, die Fluggastrechte anzuerkennen und suchen nach Gründen, die Entschädigung nach einer Flugverspätung zu verweigern. Zögern Sie in diesem Fall nicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Unsere renommierte Kanzlei hat sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen des Reiserechts spezialisiert und steht Ihnen mit einem persönlichen Service zur Verfügung.

 

Flugverspätung: Welche Rechte haben Fluggäste?

Unabhängig davon, ob sich ein Billig-, Linien- oder Charterflug verspätet hat: Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge, die entweder auf einem Flughafen innerhalb der EU gestartet sind oder in die EU unternommen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt wurden, deren Sitz sich in einem EU-Land befindet. Im Falle einer Flugverspätung stehen Ihnen als Rechte finanzielle Ausgleichszahlungen zu, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt. Außerdem können Sie uns kontaktieren, um eine Entschädigung nach Flugausfall zu fordern.

Als Entschädigung nach einer Flugverspätung stehen Ihnen folgende Zahlungen zu:

  • Flüge unter 1.500 Kilometer = 250 Euro
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer = 400 Euro
  • Flüge über 3.500 Kilometer = 600 Euro

 

Flugverspätung: Wir sorgen für die Erstattung der Entschädigung

Vielfach versuchen Fluggesellschaften die Entschädigung nach einer Flugverspätung zu umgehen, indem sie darauf verweisen, dass sie die Flugverspätung nicht zu verantworten haben. Wir unterstützen Sie dabei, die Erstattung durchzusetzen, denn in der Regel ist nachweisbar, dass der Anspruch besteht. Prinzipiell gelten nur extreme Wetterbedingungen und von der Airline nicht beeinflussbare Streiks als Gründe, weshalb eine Erstattung verweigert werden darf. Schneefall über den Alpen gilt übrigens nicht als ein solcher Grund, denn damit muss eine Fluggesellschaft rechnen. Welche genauen Rechte Sie in diesem Fall haben, erfahren Sie im Bereich Fluggastrechte Unwetter. Informieren Sie sich außerdem über Fluggastrechte bei Streiks.

Sind Sie von einer Flugverspätung betroffen und wurde Ihnen die Entschädigung verweigert oder möchten Sie, dass wir in Ihrem Namen den Anspruch stellen? Dann vereinbaren Sie einfach jetzt einen Termin in unserer Kanzlei für Reise- und Luftverkehrsrecht.