Flugverspätung: Entschädigung
für Sie in DÜSSELDORF

Ein verspäteter Flug ist ärgerlich und kann Reisenden einige Unannehmlichkeiten bescheren. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung steht Fluggästen bei einer Flugverspätung unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, Ihr berechtigtes Interesse in Düsseldorf durchzusetzen.

Wir kümmern uns bei einer Flugverspätung um Ihre Entschädigung:

  • Vertretung bundesweit, auch in Düsseldorf
  • Fachanwälte für Reiserecht 
  • Schnelle Terminvergabe
  • Langjährige Erfahrung: mehr als 10.000 Fälle

Das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung ist an verschiedene Bedingungen gebunden. Sie können bei einer Flugverspätung erst dann auf Entschädigung hoffen, wenn das Flugzeug mindestens mit drei Stunden Verspätung am Zielort angekommen ist. Zudem steht Ihnen eine Entschädigung bei Flugausfall zu. Ob Sie wegen Flugverspätung eine Erstattung in Düsseldorf geltend machen können, klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. 

Unser Team ist spezialisiert auf den Schadensersatz im Reiserecht und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, ob für Ihren individuellen Fall bei einer Flugverspätung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wir prüfen Ihren Einzelfall und beraten Sie gerne auch in Bezug auf Ihr Reiserücktrittsrecht. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, wenn Sie im Zuge einer Flugverspätung eine Entschädigung in Düsseldorf einfordern wollen. 

 

 

IHR FLUGGASTRECHT BEI VERSPÄTUNG
AB DÜSSELDORF


Zögern Sie nicht, von Ihrem Fluggastrecht Gebrauch zu machen, wenn Ihr Flug eine Verspätung hatte und Sie in Düsseldorf nicht rechtzeitig starten bzw. landen konnten. Bei einer Flugverspätung ab drei Stunden steht Ihnen diese Entschädigung in den meisten Fällen zu, unabhängig davon, welche Unannehmlichkeiten Ihnen durch den verspäteten Abflug ab Düsseldorf entstanden sind.

Die Höhe des Anspruchs hängt auch davon ab, ob Sie Kurzstrecke, Mittelstrecke oder Langstrecke geflogen sind. Für Langstreckenflüge beträgt die Summe der Entschädigung bis zu 600 Euro. Es lohnt sich also, den Anspruch prüfen zu lassen. Unabhängig davon, ob Sie Schadensersatz im Zuge einer Pauschalreise einfordern wollen oder wissen möchten, ob Ihnen auch im Falle einer Flugverspätung wegen Unwetters Entschädigung zusteht oder was das Fluggastrecht bei Streik besagt – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei für Reise- und Luftverkehrsrecht. Dank unserer zentralen Lage können wir Sie auch persönlich vor Gericht in Düsseldorf und Umgebung vertreten. 

Profitieren Sie von den Leistungen unserer Advocatur: 

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Prüfung Ihrer Ansprüche 
  • Umfassende Beratung 
  • Loyale Vertretung vor Gericht