Entschädigung bei Flugausfall in Frankfurt einfordern

Wenn der Flug ausfällt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. Die gute Nachricht: Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen eine Entschädigung für einen Flugausfall zu. Wir beraten Sie aus Frankfurt gerne und prüfen Ihre Ansprüche. 

Wir kümmern uns um die Entschädigung bei einem Flugausfall in Frankfurt: 

  • Spezialisierte Kanzlei
  • Mehr als 20.000 abgeschlossene Fälle
  • Bundesweite Vertretung
  • Zeitnahe Terminvereinbarung

Sowohl für Urlaubs- als auch für Geschäftsreisende ist ein ausgefallener Flug extrem ärgerlich: Termine müssen verschoben werden – von entgangenen Urlaubsfreuden ganz zu schweigen. Ihr Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz ist bei einem Flugausfall in Frankfurt entsprechend hoch. Unsere Kanzlei ist auf den Schadensersatz im Reiserecht spezialisiert und unterstützt Sie dabei, Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen. 

Gerne bieten wir Ihnen für Ihren Fall eine kostenlose Ersteinschätzung an und prüfen, ob bei Ihnen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall besteht. Unser Team ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Reiserecht und unterstützt auch bei den Themen Schadensersatz bei Unwetter und Fluggastrecht bei Streik mit Rat und Tat.

Fluggastrecht bei Flug-Annullierung in Frankfurt durchsetzen

Ihr Flug wurde annulliert? Das Fluggastrecht besagt, dass Sie bei einer Annullierung das Recht haben, eine entsprechende Entschädigung für den Flugausfall zu verlangen, wenn Sie nicht wie geplant von Frankfurt fliegen konnten.

In der Praxis sieht das aber oftmals anders aus. Die Fluggesellschaften versuchen, die Zahlung der Entschädigung nach einem Flugausfall zu umgehen und die entstandenen Fluggastrechte aus dem annullierten Flug ab Frankfurt einfach auszusitzen. In diesem Fall lohnt es sich immer, sich schnellstmöglich mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen. Unser Kanzlei-Team ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem annullierten Flug spezialisiert. Sollte sich die Airline trotz berechtigter Ansprüche weigern, eine Entschädigung für den Flugausfall zu zahlen, übernehmen wir die gerichtliche Vertretung für Sie in Frankfurt.

Als Entschädigung für einen Flugausfall erhalten Sie in Frankfurt und EU-weit bis zu 600 Euro. Die Airline ist nur dann nicht in der Zahlungspflicht, wenn sie den Fluggast mindestens zwei Wochen vorher über den gestrichenen Flug informiert hat. 

Das sind unsere Leistungen für unsere Mandanten: 

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Aktive Kontaktaufnahme mit der Airline
  • Durchsetzung von Entschädigungen
  • Bundesweite Rechtsvertretung