Reisepreisminderung:
Wenn es bei der Kreuzfahrt
Probleme gab

Eine Kreuzfahrt gehört zu den größten Wünschen vieler Reisefans. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Traumreise nicht wie geplant abläuft. – In vielen Fällen haben Passagiere dann das Recht auf eine Reisepreisminderung nach der Kreuzfahrt.

Wenn die Traumreise auf dem Luxusliner alles andere als planmäßig abläuft, sind die Passagiere verständlicherweise enttäuscht. Doch es gibt Möglichkeiten, eine Reisepreisminderung nach der Kreuzfahrt durchzusetzen und somit zumindest eine finanzielle Entschädigung für die entgangenen Urlaubsfreuden zu erhalten.

 Nutzen Sie die Vorteile einer kompetenten juristischen Beratung, um die Reisepreisminderung nach einer Kreuzfahrt durchzusetzen:

  • Fundierte Rechtsberatung
  • Reiserechtsexperte
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Über 30 Jahre Erfahrung
  • Über 20.000 Fälle abgeschlossen
  • Außergerichtliche Einigung
  • Prozessführung

 

Kreuzfahrt: Routenänderung und andere Probleme

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die Kreuzfahrt nicht die Erwartungen der Reisenden erfüllt. Wenn gravierende Mängel zu beklagen sind, haben Sie ein Recht auf eine Reisepreisminderung nach der Kreuzfahrt. Das wird der Reiseveranstalter jedoch zunächst ablehnen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern, sondern nehmen Sie direkt mit unserer Reiserechtskanzlei Kontakt auf. Wir helfen Ihnen weiter!
Nach einer Kreuzfahrt können Passagiere nicht nur aufgrund einer Routenänderung einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Die Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise, sodass die gesetzlichen Regelungen für den Schadensersatz Pauschalreise gelten. Sie sollten deshalb zunächst entweder die Reiseleitung, den Reiseveranstalter oder das Reisebüro über die Mängel informieren. Werden die Mängel nicht umgehend beseitigt, können Sie eine Reisepreisminderung nach der Kreuzfahrt verlangen.

Welche Gründe können zu einem Anspruch auf Reisepreisminderung nach der Kreuzfahrt führen?

  • Routenänderung
  • An- oder Abreise verspätet
  • Falsche Kabine
  • Anderes Schiff
  • Mängel bei der Verpflegung
  • Ausfall von Landausflügen
  • Gepäck geht verloren
  • Lärmbelästigung
  • Abbruch der Kreuzfahrt

 

Reisepreisminderung nach Kreuzfahrt wegen Routenänderung

Die Anbieter von Kreuzfahrten sind manchmal gezwungen, die geplante Route zu ändern, weil sich beispielsweise die Sicherheitslage geändert hat. Wenn Sie erst kurz vor Antritt der Reise oder sogar erst während der Kreuzfahrt davon erfahren, haben Sie Anspruch auf eine Reisepreisminderung der Kreuzfahrt aufgrund einer Routenänderung. Voraussetzung dafür ist, dass die Routenänderung den Charakter Ihrer Kreuzfahrt grundlegend ändert. Allerdings führt nicht jede Abweichung von der geplanten Reiseroute dazu, dass die Passagiere ein Recht auf Herabsetzung des Reisepreises haben. Nutzen Sie die Beratung durch einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsexperten. In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir seit mehr als 20 Jahren Touristen, die Reisemängel zu beklagen haben. Wenn eine Reisepreisminderung nach der Kreuzfahrt in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, werden wir Ihren Anspruch gegenüber dem Veranstalter durchsetzen.

Aida Routenänderung

AIDA ist der hierzulande bekannteste Anbieter für Kreuzfahrten und deshalb wird sofort bekannt, wenn ein AIDA Kreuzfahrtschiff eine Routenänderung vornimmt. Handelt es sich dabei um eine grundlegende Änderung der Route, ist ein Anspruch auf Reisepreisminderung der Kreuzfahrt gegeben. Kleinere Modifikationen aufgrund von Wetterverhältnissen sind jedoch kein ausreichender Grund, um den Reisepreis nachträglich zu reduzieren. Gleiches gilt für eine AIDA Routenänderung aufgrund einer Terrorwarnung im Zielgebiet.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Routenänderung als erheblich und somit nicht zumutbar eingestuft wird, sollten Sie mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie ausführlich und unterstützen Sie dabei, Ansprüche aufgrund von Reisemängeln geltend zu machen.